Freitag, 21. Juli 2017

Frage-und-Antwort-Papier des DSB zur Änderung des Waffengesetzes


Das geänderte Waffengesetz trat am 6. Juli 2017 in Kraft. Die Änderung des Waffengesetzes beinhaltet für Sportschützen hauptsächlich Änderungen zur Aufbewahrung.

Schränke der Stufe A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung sind ab jetzt beim Neukauf für die Aufbewahrung von Waffen nicht mehr erlaubt. Für bereits registrierte A- und B-Schränke gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz. Neu erworbene Standardschränke müssen ab sofort die Stufe 0 oder 1 aufweisen, die mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 entsprechen.


Hier findet ihr das Frage- und Antwortpapier des DSB