Mittwoch, 10. Januar 2018

Neue Regeln lt. SportOrdnung und Technischer Kommission DSB

ACHTUNG !

Es gibt 2 wesentliche Änderungen in der Sportordnung, die mit sofortiger Wirkung durchzusetzen sind.

1. Sicherheitsbrillen für die Disziplinen Zentralfeuer (2.45), und Großkaliberpistole / Revolver (2.5x) - Dokument

2. Empfohlene Sicherheitseinrichtungen an Waffen beim Training und bei Wettkämpfen innerhalb des DSB. - Dokument


Zu 1: Bei den Wettbewerben VL, Zentralfeuerwaffen (Wettbewerb 2.45 und 2.5.. ff sind Schutzbrillen aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich. Unter dem Begriff Schutzbrillen versteht man einen Augenschutz der das gesamte Auge (von vorne und seitlich) schützt. Der Schutz kann sowohl durch eine komplette Abdeckung (z.B. EN 166 ( http://www.fachkreis-arbeitsschutz.de/download/pdf/technischedb/schutzbrillen_2010.pdf)) als auch durch Abdeckungen erreicht werden. Die Verantwortung für einen sicheren Schutz der Augen trägt der jeweilige Sportler selbst.

zu 2 : Alle Luftdruckwaffen müssen außerhalb des Schützenstandes (zugewiesener Bereich, der dem Schützen für den Wettkampf zur Verfügung steht) mit einer Sicherheitskennzeichnung versehen sein.
Zugelassen sind Sicherheitsschnüre – (mit sichtbarem Überstand an der Lademulde und an der Mündung) oder eine zugelassene Mündungsabdeckung.
Achtung: Nicht mehr zugelassen sind die s.g. Stöpsel mit der Warnfahne.

KK- und GK Langwaffen (Randfeuerwaffen) sowie GK und KK Kurzwaffen
Zugelassen sind die Sicherheitsschnüre (vgl. Luftdruckwaffen) und Safety-Cartridge mit Randausbildung.

Revolver
Zugelassen sind die Sicherheitsscheiben (siehe Bild) sowie Vorrichtungen, die das unbeabsichtigte Einschwenken der Trommel verhindern.